Tagsüber wird ein Brandherd oftmals schnell erkannt und ein Brand kann verhindert werden. Nachts jedoch werden wir vielleicht durch Geräusche geweckt, nicht jedoch durch die gefährlichen Gase, die bei einem Brand entstehen. Teilweise können nur wenige Atemzüge tödlich sein. Rauchwarnmelder können in solchen Fällen Schlimmeres verhindern und sogar Leben retten.
Aus diesem Grund müssen seit dem 01.01.2017 in NRW alle Neu- und Bestandsbauten mit ausreichend und funktionstüchtigen Rauchmeldern ausgestattet sein. Dabei gilt: mindestens jeweils ein Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, ist Pflicht.
Hierbei ist der Eigentümer einer Wohnung für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder zuständig; die Wartung und den Austausch der Batterien muss der Mieter übernehmen. Ist ein Rauchmelder defekt, trägt der Eigentümer der Wohnung die Kosten für die Neuanschaffung.